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Der Kirchenrat sorgt für die materielle Grundlage einer zeitgemässen Seelsorge. Er verwaltet die Steuergelder der Kirchgemeinde und ist für den Unterhalt der Kirchen und Kirchgemeindehäuser zuständig. Er setzt sich aus 9 Mitgliedern und dem Kirchenschreiber zusammen.
Die Kirchgemeindeversammlung genehmigt die Jahresrechnung, den jährlichen Voranschlag und die Festsetzung des Steuerfusses. Sie findet regelmässig im Frühjahr und Herbst statt. Der Kirchenrat arbeitet eng mit seinen Angestellten zusammen.
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