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    Kirchenrat

    Der Kirchenrat besteht aus dem Kirchenratspräsidenten, dem Säckelmeister sowie weiteren
    mindestens 5 bzw. maximal 7 Mitgliedern. Im übrigen konstituiert sich der Kirchenrat selbst.

    Dem Kirchenrat fallen alle Aufgaben zu, die nicht einem anderen Organ übertragen sind.

    Er hat unter anderem folgende Befugnisse:

    • Vollzug der Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung;
    • Vertretung der Kirchgemeinde nach aussen;
    • Anstellung der Seelsorger und Pastoralassistenten in Absprache mit dem bischöflichen Ordinariat. Der Pfarrer wird vom Abt des Klosters Einsiedeln dem Bischof von Chur präsentiert und von diesem eingesetzt.;
    • Anstellung des weiteren erforderlichen Personals;
    • Wahrnehmung der Mitwirkungsrechte in kantonalkirchlichen Belangen gemäss den kantonalen Vorschriften;
    • Verwaltung der Einkünfte;
    • Verwaltung und Unterhalt der Gebäude und Einrichtungen der Kirchgemeinde.


    Der Kirchenrat versammelt sich auf Einladung des Kirchenratspräsidenten so oft es die Geschäfte erfordern oder wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder des Kirchenrates unter Angabe der zu behandelnden Gegenstände die Einberufung verlangt.

    Der Kirchenrat besteht aus dem Kirchenratspräsidenten, dem Säckelmeister sowie weiteren
    mindestens 5 bzw. maximal 7 Mitgliedern. Im übrigen konstituiert sich der Kirchenrat selbst.

    Dem Kirchenrat fallen alle Aufgaben zu, die nicht einem anderen Organ übertragen sind.

    Er hat unter anderem folgende Befugnisse:

    • Vollzug der Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung;
    • Vertretung der Kirchgemeinde nach aussen;
    • Anstellung der Seelsorger und Pastoralassistenten in Absprache mit dem bischöflichen Ordinariat. Der Pfarrer wird vom Abt des Klosters Einsiedeln dem Bischof von Chur präsentiert und von diesem eingesetzt.;
    • Anstellung des weiteren erforderlichen Personals;
    • Wahrnehmung der Mitwirkungsrechte in kantonalkirchlichen Belangen gemäss den kantonalen Vorschriften;
    • Verwaltung der Einkünfte;
    • Verwaltung und Unterhalt der Gebäude und Einrichtungen der Kirchgemeinde.


    Der Kirchenrat versammelt sich auf Einladung des Kirchenratspräsidenten so oft es die Geschäfte erfordern oder wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder des Kirchenrates unter Angabe der zu behandelnden Gegenstände die Einberufung verlangt.

    Personen
    Baron Zita
    Kirchenrat / Pfarreirat Freienbach
    Corvi Daniel
    Kirchenschreiber/ -verwalter
    Husistein Alfred
    Kirchenrat / Säckelmeister
    Immoos Armin
    Kirchenrat / Präsident
    Landolt Armin
    Kirchenrat / Verwaltung Mühlematte
    Mathis Anita
    Kirchenrat / Spurgruppe Pfäffikon / Vizepräsidentin
    Ochsner Cécile
    Kirchenrat / Unterricht
    Pfarrer Casutt Urs-Peter
    Pfarrer / Kirchenrat
    Reichmuth Gerda
    Jugendkommision
    Römer Daniel
    Kirchenrat / Präsident Kirchenanlagen Freienbach