Die Rechnungsprüfungskommission besteht aus vier Mitgliedern, die von der Kirchgemeindeversammlung gewählt werden. Sie wählt ihren Präsidenten und ihren Protokollführer. Sie hat über alle Feststellungen, Vorschläge und Anträge den Säckelmeister in Kenntnis zu setzen und ihn anzuhören, bevor sie ihre Berichte und Anträge an den Kirchenrat und die Kirchgemeindeversammlung erstattet. Sie hat ihre Prüfung nach einem Prüfplan vorzunehmen und zu protokollieren. Die Prüfung der Jahresrechnung hat spätestens bis Ende April des Folgejahres zu erfolgen.
Die Rechnungsprüfungskommission besteht aus vier Mitgliedern, die von der Kirchgemeindeversammlung gewählt werden. Sie wählt ihren Präsidenten und ihren Protokollführer. Sie hat über alle Feststellungen, Vorschläge und Anträge den Säckelmeister in Kenntnis zu setzen und ihn anzuhören, bevor sie ihre Berichte und Anträge an den Kirchenrat und die Kirchgemeindeversammlung erstattet. Sie hat ihre Prüfung nach einem Prüfplan vorzunehmen und zu protokollieren. Die Prüfung der Jahresrechnung hat spätestens bis Ende April des Folgejahres zu erfolgen.