Die Verwaltung der Kirchenanlagen Freienbach besteht aus vier Mitgliedern. Das für die Kirchenanlagen in Freienbach zuständige Kirchenratsmitglied präsidiert die Kommission. Weitere ständige Mitglieder sind der Verwalter und je ein Vertreter der Pfarrei Freienbach und der Friedhofkommission. Die Kommission ist verantwortlich für die Einhaltung des Benützungsreglementes der Sakralbauten in der Kirchgemeinde Freienbach sowie der Gebührenordnung. Sie plant die notwendigen Unterhaltsmassnahmen und hat ein Vorschlagsrecht für grössere Reparaturen und Verbesserungen. Sie erstellt einen schriftlichen Bericht für die Jahresrechnung der Kirchgemeinde Freienbach.
Die Verwaltung der Kirchenanlagen Freienbach besteht aus vier Mitgliedern. Das für die Kirchenanlagen in Freienbach zuständige Kirchenratsmitglied präsidiert die Kommission. Weitere ständige Mitglieder sind der Verwalter und je ein Vertreter der Pfarrei Freienbach und der Friedhofkommission. Die Kommission ist verantwortlich für die Einhaltung des Benützungsreglementes der Sakralbauten in der Kirchgemeinde Freienbach sowie der Gebührenordnung. Sie plant die notwendigen Unterhaltsmassnahmen und hat ein Vorschlagsrecht für grössere Reparaturen und Verbesserungen. Sie erstellt einen schriftlichen Bericht für die Jahresrechnung der Kirchgemeinde Freienbach.