Die Finanzkommission besteht von Amtes wegen aus der Präsidentin des Kirchenrates, dem Säckelmeister und dem Kirchenschreiber. Der Säckelmeister präsidiert die Kommission. Die Finanzkommission behandelt und entscheidet in Anlage-, Darlehens- (bis Fr. 500'000.--) und Versicherungsfragen. Sie gibt Empfehlungen an den Kirchenrat ab in Fragen von Geschäftsbeziehungen mit Finanzpartnern, Aufnahme von Darlehen (über Fr. 500'000.--), die Anpassung und Erarbeitung von Reglementen und bei wichtigen finanzrelevanten Geschäften.
Die Finanzkommission besteht von Amtes wegen aus der Präsidentin des Kirchenrates, dem Säckelmeister und dem Kirchenschreiber. Der Säckelmeister präsidiert die Kommission. Die Finanzkommission behandelt und entscheidet in Anlage-, Darlehens- (bis Fr. 500'000.--) und Versicherungsfragen. Sie gibt Empfehlungen an den Kirchenrat ab in Fragen von Geschäftsbeziehungen mit Finanzpartnern, Aufnahme von Darlehen (über Fr. 500'000.--), die Anpassung und Erarbeitung von Reglementen und bei wichtigen finanzrelevanten Geschäften.