Die Betriebskommission des Gemeinschaftszentrums Freienbach besteht aus sechs Mitgliedern. Das für die Kirchenanlagen in Freienbach zuständige Kirchenratsmitglied präsidiert die Kommission. Weitere ständige Mitglieder sind der Verwalter und je ein Vertreter der Pfarrei Freienbach, der politischen Gemeinde Freienbach und der
Nachbarschaft. Der Hauswart ist von Amtes wegen beratendes Mitglied. Die Kommission ist verantwortlich für die Einhaltung des Betriebs- und Benützungsreglementes sowie der Gebührenordnung. Sie hat ein Informations- und Kontrollrecht im Rechnungswesen und ein Vorschlagsrecht für grössere Reparaturen und Verbesserungen. Sie
erstellt einen schriftlichen Bericht für die Jahresrechnung der Kirchgemeinde Freienbach.
Die Betriebskommission des Gemeinschaftszentrums Freienbach besteht aus sechs Mitgliedern. Das für die Kirchenanlagen in Freienbach zuständige Kirchenratsmitglied präsidiert die Kommission. Weitere ständige Mitglieder sind der Verwalter und je ein Vertreter der Pfarrei Freienbach, der politischen Gemeinde Freienbach und der
Nachbarschaft. Der Hauswart ist von Amtes wegen beratendes Mitglied. Die Kommission ist verantwortlich für die Einhaltung des Betriebs- und Benützungsreglementes sowie der Gebührenordnung. Sie hat ein Informations- und Kontrollrecht im Rechnungswesen und ein Vorschlagsrecht für grössere Reparaturen und Verbesserungen. Sie
erstellt einen schriftlichen Bericht für die Jahresrechnung der Kirchgemeinde Freienbach.