Römisch-katholische Kantonalkirche Schwyz

Der Römisch-katholischen Kantonalkirche obliegen im Rahmen der Gesetzgebung oder aufgrund von Ausgabenbeschlüssen des Kantonskirchenrates gemäss § 16 Abs. 4 lit. d folgende Aufgaben:

  • Festlegung von Organisation und Verfahren der Organe der Kantonalkirche;
  • Unterstützung der Kirchgemeinden in ihrer Aufgabenerfüllung;
  • Sicherstellung eines Finanzausgleichs für die Kirchgemeinden;
  • administrative Unterstützung und/oder Finanzierung von Aus- und Weiterbildungen von katechetisch Tätigen und in der Kirche Mitarbeitenden;;
  • Organisation und/oder Finanzierung von Spezialseelsorgen;
  • Unterstützung von kirchlichen Einrichtungen und Tätigkeiten;
  • Mitgliedschaft in überregionalen, nationalen staatskirchenrechtlichen Körperschaften und Organisationen, welche kirchliche Aufgaben wahrnehmen oder unterstützen.

 

Kantonskirchenrat der Römisch-katholischen Kantonalkirche Schwyz

Bestand, Wahl und Stimmengewicht

  • Der Kantonskirchenrat umfasst 60 Mitglieder.
  • Die Sitze werden unter den Kirchgemeinden im Verhältnis zur Grösse der katholischen Bevölkerung verteilt, wobei jeder Kirchgemeinde mindestens ein Sitz zusteht.
  • Die Wahl richtet sich nach dem Mehrheitswahlrecht; stille Wahlen sind möglich.
  • Das Stimmengewicht der Mitglieder des Kantonskirchenrates richtet sich nach der Grösse der katholischen Bevölkerung in den von ihnen vertretenen Kirchgemeinden.

Zuständigkeiten - Sachgeschäfte

Der Kantonskirchenrat

  • beschliesst über Verfassungsänderungen.
  • erlässt Gesetze und beschliesst über Mitgliedschaften der Kantonalkirche. Diese Gesetze und Beschlüsse unterliegen der Volksabstimmung, sofern er dies beschliesst oder eine Abstimmung innert 60 Tagen nach Publikation des Gesetzes bzw. Beschlusses von 700 Stimmberechtigten oder fünf Kirchgemeinden verlangt wird.
  • genehmigt Verträge; sie unterstehen der Volksabstimmung, sofern sie die gleiche Wirkung wie Gesetze haben.
  • beschliesst über den Voranschlag und setzt die Beiträge der Kirchgemeinden an den Haushalt der Kantonalkirche fest.
  • beschliesst über die Jahresrechnung.
  • genehmigt den Tätigkeitsbericht des Kantonalen Kirchenvorstandes und der Rekurskommission.
  • beschliesst über die Ausgaben in besonderen Vorlagen.
  • erlässt Geschäftsordnungen für sich und den Kantonalen Kirchenvorstand.
  • übt die Oberaufsicht über die andern Organe der Kantonalkirche aus.

(Auszug aus der Verfassung der Römisch-katholischen Kantonalkirche Schwyz)

 

Die Kirchgemeinde Freienbach wird im Kantonskirchenrat von folgenden Personen vertreten: