Kirchenrat

Der Kirchenrat besteht aus dem Kirchenratspräsidenten, dem Säckelmeister sowie weiteren mindestens 5 bzw. maximal 7 Mitgliedern. Im übrigen konstituiert sich der Kirchenrat selbst. Dem Kirchenrat fallen alle Aufgaben zu, die nicht einem anderen Organ übertragen sind. 

Er hat unter anderem folgende Befugnisse:

  • Vollzug der Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung;
  • Vertretung der Kirchgemeinde nach aussen;
  • Anstellung der Seelsorger und Pastoralassistenten in Absprache mit dem bischöflichen Ordinariat. Der Pfarrer wird vom Abt des Klosters Einsiedeln dem Bischof von Chur präsentiert und von diesem eingesetzt.;
  • Anstellung des weiteren erforderlichen Personals;
  • Wahrnehmung der Mitwirkungsrechte in kantonalkirchlichen Belangen gemäss den kantonalen Vorschriften;
  • Verwaltung der Einkünfte;
  • Verwaltung und Unterhalt der Gebäude und Einrichtungen der Kirchgemeinde.

Der Kirchenrat versammelt sich auf Einladung des Kirchenratspräsidenten so oft es die Geschäfte erfordern oder wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder des Kirchenrates unter Angabe der zu behandelnden Gegenstände die Einberufung verlangt.