Kirchgemeindeversammlung
Der Kirchgemeindeversammlung als Organ der Kirchgemeinde stehen folgende Befugnisse zu:
- Sie erlässt eine Kirchgemeindeordnung.
- Sie erlässt Reglemente der Kirchgemeinde.
- Sie wählt den Kirchenratspräsidenten, die übrigen Mitglieder des Kirchenrates, den Kirchenratsschreiber, sowie die Rechnungsprüfer.
- Sie setzt den Voranschlag, die Nachkredite und den Steuerfuss fest.
- Sie genehmigt die Rechnung.
- Sie bewilligt die Verpflichtungskredite.
- Sie beschliesst über den Erwerb und die Veräusserung von Grundeigentum mit Ausnahme geringfügiger Geschäfte.
- Sie nimmt ohne Beschluss Kenntnis vom Finanzplan.
- Sie beschliesst über die von der Kirchgemeinde zu unterstützenden kirchlichen Stiftungen.
- Sie beschliesst über die Errichtung von Pfarreigemeinden und deren Kompetenzen.
Termin Kirchgemeindeversammlung
Montag, 8. November 2021, 19.30 Uhr, Gemeinschaftszentrum Freienbach (Jahresrechnung 2020 und Voranschlag 2022)
Formulare zum Runterladen
Jahresrechnung und Voranschlag der Kirchgemeinde Freienbach mit einem Klick als PDF auf Ihrem PC:
- Jahresrechnung 2018 - Kirchgemeinde Freienbach
- Jahresrechnung 2019 - Kirchgemeinde Freienbach
- Jahresrechnung 2020 - Kirchgemeinde Freienbach
- Voranschlag 2019 - Kirchgemeinde Freienbach
- Voranschlag 2020 - Kirchgemeinde Freienbach
- Voranschlag 2021 - Kirchgemeinde Freienbach (inkl. Jahresrechnung 2019)
- Voranschlag 2022 - Kirchgemeinde Freienbach (inkl. Jahresrechnung 2020)
Ansprechpersonen


Adresse
Röm.-kath. Kirchgemeinde Freienbach
Kirchgemeindeverwaltung
Kirchstrasse 47
8807 Freienbach
Telefon 055 410 17 28
Fax 055 410 18 82
E-Mail
Öffnungszeiten
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09:00 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch-Nachmittag geschlossen