Kommissionen

Welche Kommissonen gehören zu den Behörden und welche Kommission hat welche Aufgaben? Ein Überblick über Kommissionen und ihre Aufgabenbereiche:

Rechnungsprüfungskommission

Die Rechnungsprüfungskommission besteht aus vier Mitgliedern, die von der Kirchgemeindeversammlung gewählt werden. Sie wählt ihren Präsidenten und ihren Protokollführer. Sie hat über alle Feststellungen, Vorschläge und Anträge den Säckelmeister in Kenntnis zu setzen und ihn anzuhören, bevor sie ihre Berichte und Anträge an den Kirchenrat und die Kirchgemeindeversammlung erstattet. Sie hat ihr Prüfung nach einem Prüfplan vorzunehmen und zu protokollieren. Die Prüfung der Jahresrechnung hat spätestens bis Ende April des Folgejahres zu erfolgen.

Personalkommission

Die Personalkommission besteht von Amtes wegen aus dem Präsidenten des Kirchenrates, dem Säckelmeister, dem Pfarrer und dem Kirchenschreiber. Sie kann bei Bedarf durch weitere Kirchenratsmitglieder und Fachvorgesetzte ergänzt werden. Der Säckelmeister präsidiert die Kommission. Die Personalkommission ist für die Rekrutierung des Personals der Kirchgemeinde Freienbach verantwortlich. Sie steht den Mitarbeitern als Ansprechpartnerin zur Verfügung, hilft und vermittelt in Konfliktfällen. Die administrativen Aufgaben werden durch den Personalverantwortlichen erledigt.

Personelle Anliegen der Pfarreien werden in der Personalkommission durch den Pfarrer und den Pfarreibeauftragten vertreten.

Finanzkommission

Die Finanzkommission besteht von Amtes wegen aus dem Präsidenten des Kirchenrates, dem Säckelmeister und dem Kirchenschreiber. Der Säckelmeister präsidiert die Kommission. Die Finanzkommission behandelt und entscheidet in Anlage-, Darlehens- (bis Fr. 500'000.--) und Versicherungsfragen. Sie gibt Empfehlungen an den Kirchenrat ab in Fragen von Geschäftsbeziehungen mit Finanzpartnern, Aufnahme von Darlehen (über Fr. 500'000.--), die Anpassung und Erarbeitung von Reglementen und bei wichtigen finanzrelevanten Geschäften.

Verwaltung Kirchenanlagen Freienbach

Die Verwaltung der Kirchenanlagen Freienbach besteht aus drei Mitgliedern. Das für die Kirchenanlagen in Freienbach zuständige Kirchenratsmitglied präsidiert die Kommission. Weitere ständige Mitglieder sind der Verwalter und ein Vertreter der Pfarrei Freienbach. Die Kommission ist verantwortlich für die Einhaltung des Benützungsreglementes für die Sakralbauten in der Kirchgemeinde Freienbach sowie der Gebührenordnung. Sie ist verantwortlich für die notwendigen Unterhaltsmassnahmen und hat ein Vorschlagsrecht für grössere Reparaturen und Verbesserungen. Sie erstellt einen schriftlichen Bericht für die Jahresrechnung der Kirchgemeinde Freienbach.

Verwaltung Mühlematte           

Die Verwaltung der Annexbauten Mühlematte besteht aus vier Mitgliedern. Das für die Kirchenanlagen in Pfäffikon zuständige Kirchenratsmitglied präsidiert die Kommission. Weitere ständige Mitglieder sind der Verwalter und ein Vertreter der Pfarrei Pfäffikon. Der Hauptsakristan ist von Amtes wegen beratendes Mitglied. Die Kommission ist verantwortlich für die Einhaltung des Benützungsreglementes und die Gebührenordnung für die Sakralbauten in der Kirchgemeinde Freienbach sowie das Betriebs- und Benützungsreglement sowie der Gebührenordnung für das Pfarreizentrum Pfäffikon. Sie ist verantwortlich für die notwendigen Unterhaltsmassnahmen und hat ein Vorschlagsrecht für grössere Reparaturen und Verbesserungen. Sie erstellt einen schriftlichen Bericht für die Jahresrechnung der Kirchgemeinde Freienbach.

Betriebskommission Gemeinschaftszentrum Freienbach

Die Betriebskommission des Gemeinschaftszentrums Freienbach besteht aus sechs Mitgliedern. Das für die Kirchenanlagen in Freienbach zuständige Kirchenratsmitglied präsidiert die Kommission. Weitere ständige Mitglieder sind der Verwalter und je ein Vertreter der Pfarrei Freienbach, der politischen Gemeinde Freienbach und der Nachbarschaft. Der Hauswart ist von Amtes wegen beratendes Mitglied. Die Kommission ist verantwortlich für die Einhaltung des Betriebs- und Benützungsreglementes sowie der Gebührenordnung. Sie hat ein Informations- und Kontrollrecht im Rechnungswesen und ein Vorschlagsrecht für grössere Reparaturen und Verbesserungen. Sie erstellt einen schriftlichen Bericht für die Jahresrechnung der Kirchgemeinde Freienbach.