Kirchgemeindeversammlung
Der Kirchgemeindeversammlung als Organ der Kirchgemeinde stehen folgende Befugnisse zu:
- Sie erlässt eine Kirchgemeindeordnung.
- Sie erlässt Reglemente der Kirchgemeinde.
- Sie wählt den Kirchenratspräsidenten, die übrigen Mitglieder des Kirchenrates, den Kirchenratsschreiber, sowie die Rechnungsprüfer.
- Sie setzt den Voranschlag, die Nachkredite und den Steuerfuss fest.
- Sie genehmigt die Rechnung.
- Sie bewilligt die Verpflichtungskredite.
- Sie beschliesst über den Erwerb und die Veräusserung von Grundeigentum mit Ausnahme geringfügiger Geschäfte.
- Sie nimmt ohne Beschluss Kenntnis vom Finanzplan.
- Sie beschliesst über die von der Kirchgemeinde zu unterstützenden kirchlichen Stiftungen.
- Sie beschliesst über die Errichtung von Pfarreigemeinden und deren Kompetenzen.
Nächste Kirchgemeindeversammlung
- Montag, 3. November 2025, 19:30 Uhr, Gemeinschaftszentrum Freienbach